Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Veranstaltungstechnik VTM Mannheim
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Veranstaltungstechnik VTM Mannheim (nachfolgend „VTM Mannheim“) und ihren Kunden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VTM Mannheim hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von VTM Mannheim sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von VTM Mannheim oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.2 Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete Bestellung 14 Tage gebunden.
3. Leistungen von VTM Mannheim
3.1 VTM Mannheim erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Tontechnik, Lichttechnik, Rigging, Medientechnik, Setbau und Bühnenbau.
3.2 Der genaue Leistungsumfang wird individuell im jeweiligen Vertrag geregelt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2 Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurden andere Zahlungsbedingungen vereinbart.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist VTM Mannheim berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
4.4 Bei Online-Zahlungen werden personenbezogene Daten gemäß DSGVO sicher verarbeitet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
5. Stornierung und Rücktritt
5.1 Der Kunde kann bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Danach gelten folgende Stornierungsgebühren:
- 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Auftragswertes
- Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswertes 5.2 Stornierungen bedürfen der Schriftform.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 VTM Mannheim haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird ausgeschlossen.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VTM Mannheim nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.3 Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
6.4 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung.
6.5 VTM Mannheim nutzt SSL/TLS-Verschlüsselung zur sicheren Datenübertragung und gewährleistet IT-Sicherheit im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen, falls das Equipment von VTM Mannheim verwendet wird.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen.
7.2 Der Kunde stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort den Anforderungen von VTM Mannheim entsprechen.
7.3 Bei Beschädigungen der gemieteten oder bereitgestellten Technik durch den Kunden oder Dritte haftet der Kunde.
7.4 Der Kunde hat VTM Mannheim rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über besondere Anforderungen, Gefahrenstellen oder behördliche Auflagen zu informieren.
8. Datenschutz
8.1 VTM Mannheim verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
8.2 Die Nutzung von Google Analytics, reCAPTCHA und Google Web Fonts erfolgt auf Basis eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die IP-Anonymisierung ist aktiv.
8.3 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten sowie auf Widerruf erteilter Einwilligungen.
8.4 Die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
8.5 Bei der Nutzung digitaler Kommunikationskanäle (z. B. WhatsApp, Facebook, Instagram) können personenbezogene Daten an Dritte übermittelt werden, wofür VTM Mannheim keine Haftung übernimmt.
9. Höhere Gewalt
9.1 Kann eine Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) nicht stattfinden, wird VTM Mannheim von der Leistungspflicht befreit.
9.2 Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
9.3 Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nur, sofern VTM Mannheim noch keine eigenen Aufwendungen hatte.
10. Alternative Streitbeilegung
10.1 VTM Mannheim ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.